Käufer-Leitfaden

Problemlose Zahlung

Rechnung oder "Kaufbescheinigung" 

Der zu bezahlende Betrag gliedert sich in:

  • den bei der Versteigerung angesagten bzw. Zuschlagspreis. (Siehe Kasten unten)
  • die Zuschlagsgebühr
  • die Kosten für Technische Prüfung und die Vorbereitung des Fahrzeugs

Je nach Fahrzeugen und Verkaufsmodalitäten des jeweiligen Versteigerungszentrums können folgende Posten hinzukommen:

  • die Gutachterkosten
  • die Tätowierung des Fahrzeugs: Kosten für die Eintragung in die Kartei der tätowierten Fahrzeuge (Diebstahlversicherung)

Gut zu wissen

Die gesetzlichen Kosten für öffentliche Auktionen schwanken; sie werden nach Gutdünken durch die Auktionatoren festgelegt. Sie fallen daher je nach Versteigerungszentrum, Fahrzeugtype und Herkunft des Fahrzeugs schwanken.
Bitte erkundigen Sie sich daher über den genauen Gebührensatz, der auf Ihr Fahrzeug zur Anwendung kommt.
Der auf das Fahrzeug angewandte Zuschlagsgebühren-Prozentsatz ist unten auf dem Info-Plakat an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs ausgewiesen.

Bezahlung des ersteigerten Fahrzeugs

Die Zahlung erfolgt wie bei allen ersteigerten Gegenständen erfolgt „bar Kasse“ am Versteigerungstermin bzw. spätestens binnen 48 Stunden:

  • am Versteigerungstermin
  • Scheck mit Akkreditivschreiben; dieses Schreiben bringen Sie mit, oder Sie veranlassen Ihre Bank zur Übersendung des Schreibens per Fax an das Versteigerungszentrum.
  • Barzahlung, wobei jedoch der Ersteigerungsbetrag des bzw. der erworbenen Fahrzeuge pro Käufer bei ein- und demselben Versteigerungstermin maximal 3 000 inklusive Nebenkosten nicht übersteigen darf.
  • Kreditkarte (Visa - MasterCard)
  • Überweisung. In diesem Fall werden die Originalpapiere des Fahrzeugs dem Käufer binnen 15 Tagen per Einschreiben übersandt.
  • binnen 48 Stunden:
  • Bankscheck (direkt vom Bankinstitut ausgestellter Scheck)
  • Bar (Bedingungen siehe oben.)
  • Kreditkarte.
  • Überweisung (Bedingungen siehe oben.)

Zug um Zug gegen Übergabe Ihres Bankschecks erhalten Sie Ihren Kautionsscheck (Kautionshinterlegung) zurück.
Hinweis: Gewerbetreibende sind dazu angehalten, Beträge über 750 € per Scheck bzw. per Überweisung zu zahlen.
(Paragraph L112-8 des frz. Devisen- und Finanzgesetzbuchs „Code Monétaire Financier“)

  • Beim Export: Zahlung bar Kasse am Versteigerungstermin bzw. binnen 48 Stunden (siehe Exportmodalitäten und bereitzuhaltenden Unterlagen, nachprüfen, ob der Fahrzeugschein „carte grise“ am Versteigerungstermin den Verkaufsunterlagen beiliegt).
  • Siehe Rubrik " Export"

Gut zu wissen

Je nach Versteigerungszentrum können unterschiedliche Zahlungsbedingungen praktiziert werden. Erkundigen Sie sich bitte am Empfang des Versteigerungszentrums.
Beispiel: Akkreditivschreiben werden nicht bei allen Versteigerungszentren akzeptiert. In diesem Fall ist ein Bankscheck gefordert.

Um ihren Kauf bei der Versteigerung zu vereinfachen, können Sie unterschiedliche Unterlagen downloaden: Akkreditivschreiben, Kauforder, Vollmacht usw.
 Siehe Rubrik Downloads

Nach der Bezahlung werden dem Verkäufer folgende Unterlagen ausgehändigt:

  • Rechnung oder " Zuschlagsbescheinigung
  • Versteigerungsbescheinigung (Bescheinigung der öffentlichen Versteigerung) des Fahrzeugs
    Diese Unterlage ist unerlässlich, um bei der Präfektur einen neuen Kfz-Schein zu beantragen
  • Fahrzeugschein oder entsprechende Ersatzbescheinigung
    (Siehe Kasten unten)
  • Technische Prüfung (ähnlich TÜV)

Gegebenenfalls:

  • Wartungsjournal oder sonstige Wartungshistorie
  • Wartungsheft
  • Gutachterbericht
  • Bescheinigung über Pfandfreiheit (Siehe Kasten unten)
  • Vorvertrag für die Eigentumsübertragung eines tätowierten Fahrzeugs
  • Kauferklärung 
  • Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Gut zu wissen

Sämtliche versteigerten Fahrzeuge besitzen einen Fahrzeugschein (carte grise) oder einen Ersatz-Zulassungsnachweis. Die Versteigerungszentren erteilen nicht obligatorisch eine Bescheinigung über Pfandfreiheit; diese Bescheinigung ist im Internet verfügbar, siehe Rubrik " Downloads".


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